Mitgliedschaft kündigen

Hier können Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft kündigen.

Bearbeiter: Frau A. Hummer

Die Bearbeitung kann aufgrund der ehrenamtlichen Vereinsarbeit einige Zeit dauern. Das Eingangsdatum der Kündigung und das endgültige Kündigungsdatum werden dadurch nicht beeinflusst.
Kündigung zum

Eine Kündigung ist gemäß Vereinssatzung immer nur zum Jahresende möglich. Das Kündigungsdatum wird automatisch auf den 31.12. des aktuellen Jahres gesetzt.

Kündigungsfrist: Die Kündigung muss dem Vorstand mindestens vier Wochen vor Jahresende, also bis spätestens zum 30. November, schriftlich vorliegen.

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